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Datum
15.04.2015
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Editor
Hiphopbeat.de
Lizenzübersicht
Hier könnt ihr euch alle Lizenzmodelle in Ruhe anschauen und vergleichen.
Es gibt die Lizenzen "Standard", "Premium" und "Exklusiv". Alle drei Lizenzen können zeitgleich für einen Beat angeboten werden.
Die Lizenzen "Standard" sowie "Premium" sind nicht exklusive Lizenzen. Das heißt der Käufer darf den gekauften Beat im Rahmen der angegebenen Bedingungen kommerziell benutzen. Der Produzent darf den Beat weiterhin mehrfach nicht exklusiv sowie einmalig exklusiv verkaufen. Sollte nach dem Erwerb einer nicht exklusiven Lizenz der Beat exklusiv verkauft werden bleibt die zuvor gekaufte Lizenz weiterhin gültig.
Die Lizenz "Exklusiv" beinhaltet uneingeschränkte Nutzungsrechte an dem erworbenen Beat. Der Beat darf nicht mehr weiterverkauft werden nachdem eine "Exklusiv" Lizenz erworben wurde.
Weitere Details könnt ihr hier unserer Lizenztabelle entnehmen:
Lizenztabelle:
Hier könnt ihr Musterbeispiele sehen, wie die Nutzungsverträge nach Erwerb einer Lizenz ausgehändigt werden. Der Vertrag steht (wie alle Dateien) sofort nach Kauf zum Download bereit.
STANDARD:
STANDARD LIZENZVERTRAG FÜR BEATNAME (PRODUZENTENNAME)
1. VERTRAGSPARTEIEN
Dieser Vertrag, zustande gekommen am BESTELLDATUM stellt einen geltenden Nutzungsvertrag zwischen PRODUZENTENNAME ("Lizenzgeber") und DEIN NAME ("Lizenznehmer") dar. Dieser Vertrag gestattet dem Lizenznehmer nicht-exklusive Nutzungsrechte für das Instrumental BEATNAME ("Instrumental").
2. NUTZUNGSRECHTE
Der Lizenzgeber gestattet hiermit dem Lizenznehmer das Recht Vocals auf dem Instrumental aufzunehmen im Form eines Songs. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis das seine nicht exklusive Lizenz eine einzige Aufnahme in Form eines Songs erlaubt. Falls der Lizenznehmer einen weiteren Song auf dem Instrumental aufnehmen möchte, muss erneut eine Lizenz vom Lizenzgeber erworben werden. Das Instrumental darf nicht im
Arrangement verändert werden. Es dürfen ebenso keine weiteren Instrumente oder Melodien hinzugefügt werden. Das Hochladen des Songs auf YouTube ist erlaubt. Das Monitarisieren (Werbung schalten) des Videos ist nicht gestattet. Der Lizenznehmer ist nicht dazu berechtigt seinen auf dem Instrumental produzierten Song im Radio oder TV senden zu lassen.
3. KOMMERZIELLER VERTRIEB
Der Lizenznehmer ist beschränkt auf die Kommerzielle Vermarktung eines (1) Songs auf dem erworbenen Instrumental. Der Lizenznehmer darf maximal zweitausend (2000) Kopien seines Songs vermarkten in Form von digitalen Download-Verkäufen, CD´s, DVD´s und allen anderen Medienformaten. Live-Auftritte ohne Gage (ohne Bezahlung) sind erlaubt. Live- Auftritte mit Gage (mit Bezahlung) sind nicht gestattet. Der Lizenznehmer muss nach
Erwerb dieser Lizenz keine weiteren Vergütungen im Form von prozentualen Anteilen oder ähnlichen Gewinnbeteiligungen an den Lizenzgeber abtreten.
4. URHEBERRECHT
Der Lizenzgeber behält das volle Urheberrecht auf sein Instrumental und darf es weiterhin nicht-exklusiv oder exklusiv zum Kauf anbieten. Der Lizenznehmer darf das Instrumental nicht weiterverkaufen. Die erworbenen Nutzungsrechte des Instrumentals sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Lizenznehmer darf in seinem Song auf dem erworbenen Instrumental weitere Künstler als Feature mit einbinden. Für den Fall das nach dem Erwerb
dieser Lizenz einer andere Person Exklusivrechte für dieses Instrumental erwerben sollte, bleibt diese nicht-exklusive Lizenz bestehen bis die Beschränkungen dieser Lizenz erreicht wurden.
5. NAMENSNENNUNG
Der Lizenznehmer muss den Lizenzgeber namentlich auf allen vertriebenen Medien erwähnen. Dieses kann mündlich geschehen in Form von Nennung des Produzentennamen in den Vocalaufnahmen oder in Schriftform erfolgen im Titel des Songs oder im CD Booklet.
PREMIUM:
PREMIUM LIZENZVERTRAG FÜR BEATNAME (PRODUZENTENNAME)
1. VERTRAGSPARTEIEN
Dieser Vertrag, zustande gekommen am BESTELLDATUM stellt einen geltenden Nutzungsvertrag zwischen PRODUZENTENNAME ("Lizenzgeber") und DEIN NAME ("Lizenznehmer") dar. Dieser Vertrag gestattet dem Lizenznehmer nicht-exklusive Nutzungsrechte für das Instrumental BEATNAME ("Instrumental").
2. NUTZUNGSRECHTE
Der Lizenzgeber gestattet hiermit dem Lizenznehmer das Recht Vocals auf dem Instrumental aufzunehmen im Form eines Songs. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis das seine nicht exklusive Lizenz eine einzige Aufnahme in Form eines Songs erlaubt. Falls der Lizenznehmer einen weiteren Song auf dem Instrumental aufnehmen möchte, muss erneut eine Lizenz vom Lizenzgeber erworben werden. Das Instrumental darf im Arrangement sowie Mix&Mastering verändert werden. Es dürfen ebenso weitere Instrumente oder Melodien hinzugefügt werden. Das Hochladen und monitarisieren (Werbung schalten) des Videos auf YouTube ist gestattet. Der Lizenznehmer ist nicht dazu berechtigt seinen auf dem Instrumental produzierten Song im Radio oder TV senden zu lassen.
3. KOMMERZIELLER VERTRIEB
Der Lizenznehmer ist beschränkt auf die Kommerzielle Vermarktung eines (1) Songs auf dem erworbenen Instrumental. Der Lizenznehmer darf maximal fünftausend (5000) Kopien seines Songs vermarkten in Form von digitalen Download-Verkäufen, CD´s, DVD´s und allen anderen Medienformaten. Live-Auftritte mit Gage (mit Bezahlung) sind erlaubt. Der Lizenznehmer muss nach Erwerb dieser Lizenz keine weiteren Vergütungen im Form von prozentualen Anteilen oder ähnlichen Gewinnbeteiligungen an den Lizenzgeber abtreten.
4. URHEBERRECHT
Der Lizenzgeber behält das volle Urheberrecht auf sein Instrumental und darf es weiterhin nicht-exklusiv oder exklusiv zum Kauf anbieten. Der Lizenznehmer darf das Instrumental nicht weiterverkaufen. Die erworbenen Nutzungsrechte des Instrumentals sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Lizenznehmer darf in seinem Song auf dem erworbenen Instrumental weitere Künstler als Feature mit einbinden. Für den Fall das nach Erwerb dieser Lizenz einer andere Person Exklusivrechte für dieses Instrumental erwerben sollte, bleibt diese nicht-exklusive Lizenz bestehen bis die Beschränkungen dieser Lizenz erreicht wurden.
5. NAMENSNENNUNG
Der Lizenznehmer muss den Lizenzgeber namentlich auf allen vertriebenen Medien erwähnen. Dieses kann mündlich geschehen in Form von Nennung des Produzentennamen in den Vocalaufnahmen oder in Schriftform erfolgen im Titel des Songs oder im CD Booklet.
EXKLUSIV:
EXKLUSIV LIZENZVERTRAG FÜR BEATNAME (PRODUZENTENNAME)
1. VERTRAGSPARTEIEN
Dieser Vertrag, zustande gekommen am BESTELLDATUM stellt einen geltenden Nutzungsvertrag zwischen PRODUZENTENNAME ("Lizenzgeber") und DEIN NAME ("Lizenznehmer") dar. Dieser Vertrag gestattet dem Lizenznehmer exklusive Nutzungsrechte für das Instrumental BEATNAME ("Instrumental").
2. NUTZUNGSRECHTE
Der Lizenzgeber gestattet hiermit dem Lizenznehmer das Recht auf unlimitierte kommerzielle Nutzung des Instrumentals. Das Instrumental darf im Arrangement sowie Mix&Mastering verändert werden. Es dürfen ebenso weitere Instrumente oder Melodien hinzugefügt werden. Das Hochladen und monitarisieren (Werbung schalten) des Videos auf YouTube ist gestattet. Der Lizenznehmer ist berechtigt seine/n auf dem Instrumental produzierten Song/s uneingeschränkt im Radio oder TV senden zu lassen. Die exklusiven Nutzungsrechte sowie das Urheberrecht des Instrumentals werden komplett an den Lizenznehmer übertragen. Der Lizenzgeber darf das Instrumental nicht mehr
weiterverkaufen. Ein Weiterverkauf des Instrumentals durch den Lizenznehmer ist nicht gestattet.
3. KOMMERZIELLER VERTRIEB
Der Lizenznehmer kann beliebig viele Songs, Remixe etc. auf dem erworbenen Instrumental aufnehmen. Der Lizenznehmer darf beliebig viele Kopien seines/r Songs vermarkten in Form von digitalen Download-Verkäufen, CD´s, DVD´s und allen anderen Medienformaten. Live-Auftritte mit Gage (mit Bezahlung) sind erlaubt. Der Lizenznehmer muss nach Erwerb dieser Lizenz keine weiteren Vergütungen im Form von prozentualen Anteilen oder ähnlichen Gewinnbeteiligungen an den Lizenzgeber abtreten.
4. URHEBERRECHT
Der Lizenzgeber überträgt hiermit die uneingeschränkten Nutzungsrechte des Instrumentals auf den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer darf das Instrumental nicht weiterverkaufen. Die erworbenen Nutzungsrechte des Instrumentals sind nicht auf Dritte übertragbar. Für den Fall das vor Erwerb dieser Lizenz einer andere Person nicht-exklusive
Rechte für dieses Instrumental erworben haben sollte, bleibt diese nicht-exklusive Lizenz bestehen bis die Beschränkungen der nicht-exklusiven Lizenz erreicht wurden.
5. NAMENSNENNUNG
Der Lizenznehmer muss den Lizenzgeber bei Vermarktung seines/r Songs auf dem erworbenen Instrumental nicht namentlich erwähnen.